Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss

Mit Bezahlung der Rechnung und die hierdurch bestätigte Kaufabsicht, wird der Kaufvertrag rechtsgültig und die nachstehenden Bedingungen kommen zustande.

Bei Kauf hat der Käufer kein Anrecht auf die Neubestellung der Ware. Waren aus dem Bestand sind Neuwertig und gelten somit als Neuware zum angegebenen Kaufpreis. Ein Rabatt bei Kauf aus dem Bestand ist nicht vorgesehen, es sei denn, die Ware ist entsprechend als Sale-Ware oder Second-Hand-Ware gekennzeichnet.

Vertragsverletzungen und Rücktritt

Die Ware ist von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. Innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Erhalts der Ware durch den Verkäufer, muss der Käufer das bestellte Kleid abholen, bzw. den Änderungsauftrag an die Schneiderin geben. Hierfür vereinbaren Käufer und Verkäufer einen Termin vor Ort. Kann der Käufer den Termin nicht einhalten, räumt ihm der Verkäufer eine Nachfrist von 7 Tagen ein. Ist diese Frist abgelaufen und die Abholung hat immer noch nicht stattgefunden, ist der Verkäufer berechtigt eine Lagerfrist von 5 € pro Tag vom Käufer zu erheben. Holt der Käufer das Kleid nicht innerhalb von 365 Tagen ab, geht das Eigentum an den Verkäufer über.

Zahlung

Die Zahlung ist bei Kleidern, die bei anderen Herstellern bestellt werden, spätestens sieben Tage nach Erhalt der Rechnung in voller Höhe fällig. Erst dann wird das Kleid beim Hersteller bestellt. Bei Maßanfertigungen ist nach Absprache eine Anzahlung für die Bestellung der Stoffe und Spitzen vor Beginn der Arbeiten, nach genauer Absprache der Anfertigung fällig. Die Restzahlung der Maßanfertigung wird mit Fertigstellung fällig.

Termin und Fristen der Lieferung

Die Liefertermine sind immer Zirka-Angaben und können nicht genau vorhergesagt werden, da es auf die jeweilige Situation beim Hersteller ankommt. Die Fristen sind immer großzügig berechnet. Im Lieferverzug befindet sich der Verkäufer ab 1 Woche vor dem Hochzeitstermin. In diesem Fall kann der Käufer bei voller Erstattung des Kaufpreises, vom Kauf zurücktreten. Auf Kundenwunsch, kann die kooperierende Maßschneidermeisterin dem Käufer ein Ersatzkleid auf Maß zum selben Kaufpreis anfertigen. 

Mängelrüge und Gewährleistung

Mängelrügen sind sofort, bei Abholung der Ware zu erheben. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Der Verkäufer kann, anstatt nachzubessern eine Ersatzware liefern.

Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn nach Einräumung einer angemessenen Frist die Nachbesserung fehlgeschlagen oder eine Ersatzlieferung nicht möglich ist. Dasselbe gilt in den Fällen, in denen eine Nachbesserung unmöglich oder ernsthaft und endgültig verweigert wird. 

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die nach der Übergabe der Ware an den Käufer durch Nutzung oder unsachgemäße Behandlung und Lagerung, entstanden sind. 

Die Kleider im Geschäft sind Vorführmodelle. Handelsübliche, dem Käufer zumutbare Stoff- und Farbabweichungen oder produktionsbedingte Abweichungen von Kleidungsstücken bleiben vorbehalten.

Änderungskosten sind grundsätzlich nicht im Preis enthalten und werden separat in Rechnung gestellt (außer bei Maßanfertigungen).

Die angegebenen Maßangaben sind annähernd. In der Produktion kann es durch technische Aspekte zu Abweichungen kommen. Dies ist zulässig. 

Mängel die durch Dritte verursacht werden liegen außerhalb der Haftung des Verkäufers. Die Regulierung des Schadens liegt ausschließlich bei der dritten Person.

Haftung und Gewährleistung für Maßanfertigungen liegen nicht bei Your Dress Bridal Store, sondern bei Grosser.Laura.

Kaufpreissicherung

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.

Zusatzleistungen

Sonderbestellungen durch den Käufer werden soweit wie möglich berücksichtigt. Diese Leistungen werden zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt. 

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz bzw. die dafür zuständigen Gerichte.

Zum Seitenanfang